Streit um das Geld : Wer bezahlt die Ganztagsbetreuung für alle?
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung der Grundschulkinder tritt gestaffelt in Kraft. Das Echo ist extrem verschieden: Jubel hier, Klage dort.
Mit dem August startet der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im ersten Grundschuljahr. Die Reaktionen könnten unterschiedlicher nicht sein: Die Familienministerin äußert sich äußerst zufrieden, die Kommunen klagen – nicht nur abstrakt, sondern auch im juristischen Sinn. Unklar ist, was von den Bundesmitteln bei den Kommunen ankommt, die letztlich die Ganztagsbetreuung stemmen müssen, und ob auf die Eltern Zusatzkosten zukommen werden, etwa für Mittagessen und zusätzliche Betreuungszeiten.
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung der Grundschulkinder tritt gestaffelt in Kraft. Es beginnt mit der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet, vom Sommer 2029 an wird er dann für alle Jahrgänge der Grundschulen gelten. „Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus“, betonte Familienministerin Karin Prien (CDU). Der Ganztag ermögliche es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. „Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes.“
Der Bund beteiligt sich mit Milliarden an den Kosten
Nach Angaben ihres Ministeriums werden schon rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liege damit bei 57 Prozent. „In den ostdeutschen Ländern und Hamburg wird der Bedarf schon jetzt nahezu vollständig gedeckt“, berichtete die Bundesregierung Ende 2025.
Den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für den neuen Rechtsanspruch lässt sich die Bundesregierung 3,5 Milliarden Euro bis 2029 kosten. Zudem beteiligt sich der Bund an den zusätzlichen Betriebskosten: Das beginnt mit jährlich 135 Millionen Euro und steigt auf 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2030. Dafür wird die Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst.
Der Bund kann selbst keine Aufgaben an die Kommunen übertragen, das können nur die Länder. Ein solches Ausführungsgesetz müsste auch die Finanzierung regeln. Daran hapert es zuweilen. „Bund und Länder haben einen Rechtsanspruch beschlossen – die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen lasten aber wieder einmal zu einem erheblichen Teil auf den Schultern der Kommunen“, moniert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt.
In NRW klagen Hamm, Düsseldorf und Krefeld gegen das Land
In Nordrhein-Westfalen haben mehrere Städte gegen das Land Klage erhoben. Dazu gehören Hamm, Düsseldorf und Krefeld. Das Land drücke sich davor, „gesetzlich klar zu regeln, wer eigentlich für den Rechtsanspruch auf Ganztag zuständig ist“, befand der Oberbürgermeister aus Hamm, Marc Herter, der zugleich Vorsitzender des Städtetages NRW ist.
In Niedersachsen hat die Regierung 55 Millionen Euro von 2024 bis 2027 für die Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs in ihrem Haushalt bereitgestellt. Das Land erhält rund 278 Millionen Euro vom Bund. Niedersachsen werde damit die Hälfte des sogenannten Kofinanzierungsanteils übernehmen, teilte das Kultusministerium in Hannover mit. Nach seinen Angaben müssen Schulträger 30 Prozent des Investitionsvolumens aufwenden, wenn sie eine finanzielle Unterstützung beantragen.
„Wir gehen davon aus, dass der Rechtsanspruch auf Ganztag im kommenden Schuljahr weitestgehend erfüllt werden kann“, heißt es auf Nachfrage beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Die Kommunen hätten mit Hochdruck daran gearbeitet, Strukturen dafür zu schaffen. „Gleichzeitig fehlt es uns an einer ausreichenden Finanzierung, sowohl bei den Investitionen als auch bei den Betriebskosten.“ Die Länder müssten die steigenden Betriebskosten der Kommunen decken und die Mittel, die der Bund hier bereitstellt, an die Kommunen weiterleiten. „Andernfalls droht die bestehende Unterfinanzierung der Kommunen sich weiter zu verschlimmern.“